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Barrierefreiheits-Erklärung für M2Warehouse

Verpflichtung zur Barrierefreiheit

M2Warehouse verpflichtet sich, seine Webseite und Dienstleistungen für alle Personen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich zu machen. Wir streben ständig danach, unsere Webseite nach den Richtlinien für Barrierefreiheit des World Wide Web Consortium (W3C) – den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA – zu gestalten und weiterzuentwickeln.

Maßnahmen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

M2Warehouse unternimmt die folgenden Maßnahmen, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten:

  • Integration der Barrierefreiheit in unsere Entwicklungsprozesse.

  • Kontinuierliche Schulung unseres Personals in Bezug auf Barrierefreiheit.

  • Klare Barrierefreiheitsziele und -verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens.

  • Regelmäßige Überprüfung der Webseite auf Barrierefreiheit durch interne und externe Audits.

Kompatibilität mit Browsern und assistiven Technologien

Die Webseite von M2Warehouse ist konzipiert, um kompatibel mit den aktuellen Versionen von gängigen Webbrowsern und assistiven Technologien zu sein, um sicherzustellen, dass alle Nutzer den gleichen Zugang zu Informationen und Funktionalitäten haben.

Technische Informationen zur Barrierefreiheit

M2Warehouse bemüht sich um die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA, welche die Anforderungen für Designer und Entwickler beschreibt, um barrierefreien Webinhalt zu erstellen.

Feedback und Kontaktinformationen

Sollten Sie beim Besuch unserer Webseite auf Barrieren stoßen oder Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit haben, wenden Sie sich bitte an uns. Sie erreichen uns wie folgt:

E-Mail: office@M2Warehouse.at

Durchsetzungsverfahren

Wir nehmen Ihr Feedback ernst und betrachten es als Gelegenheit, unsere Webseite zu verbessern. Sollten Sie auf Probleme stoßen, kontaktieren Sie uns bitte, und wir werden unser Bestes tun, um das Problem so schnell wie möglich zu beheben.

Erstellungsdatum der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 10.11.2023 erstellt und zuletzt am 10.11.2023 überprüft.

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